F&E-Impuls SINGLE: Kooperationsförderung für KMU
Das Förderprogramm F&E-Impuls SINGLE unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Oberösterreich nachhaltig durch Forschung und Innovation. Für eine effiziente Förderabwicklung von der Projektidee bis zur Markteinführung unterteilt sich F&E-Impuls SINGLE in zwei Programmlinien. Die Programmlinie easy2research erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich die Durchführung ihrer F&E-Projekte. Die Programmlinie easy2market wiederum fördert die Markteinführung.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Firmensitz in Oberösterreich.
Was wird gefördert?
Folgende Kostenkategorien sind grundsätzlich förderbar:
- Personalkosten des:der Antragsteller:in
- Kosten für Material und Bedarfsmittel
- Kosten externer Dienstleister
Wie wird gefördert?
Die Förderung von Vorhaben im Rahmen dieses Förderungsprogrammes durch das Land Oberösterreich erfolgt in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag hierfür zur Verfügung stehenden Mittel.
1. Rate: max. 50 % nach Annahme und Retournierung des Förderanbots (und nach Erfüllung eventueller Auflagen).
2. Rate: max. 50 % nach Prüfung und Annahme des Endberichts durch die Förderstelle.
Download des Informationsblattes F&E-Impuls SINGLE
Bei easy2research werden Klein- und Mittelunternehmen bei der Umsetzung ihrer Produkt- und Verfahrensentwicklungen in Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung (mind. 15 % der förderbaren Gesamtkosten) unterstützt. Des Weiteren kann bei Bedarf ein externer Dienstleister im Ausmaß von max. 10 % der förderbaren Gesamtkosten beauftragt werden, der für die optimale Erstellung eines funktionsfähigen Prototyps essenziell ist, z. B. für Schweißarbeiten, Installationen und dergleichen.
Förderintensität bezogen auf das Gesamtprojekt:
- maximal 50 % der förderbaren Gesamtkosten – inklusive Nachhaltigkeitsbonus des Landes OÖ in Höhe von 10 % bei Einhaltung einer der vier folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele:
- sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen
- bezahlbare und saubere Energie
- nachhaltiger Konsum und Produktion
- Maßnahmen zum Klimaschutz
- Förderintensität ohne Berechtigung für Nachhaltigkeitsbonus: max. 40 %
- absolute Förderung: maximal 25.000 Euro (inkl. Nachhaltigkeitsbonus) für die gesamte Laufzeit eines Projektes (Vorhaben mit Gesamtkosten von weniger als 20.000 Euro können nicht gefördert werden)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- F&E-Vorhaben (Forschungs- und Entwicklungsprojekte), die in Zusammenarbeit zwischen einem oberösterreichischen KMU und einer Forschungseinrichtung (mind. 15 Prozent der förderbaren Gesamtkosten) abgewickelt werden
- Das projektierte Vorhaben muss im Bereich „Experimentelle Entwicklung“ oder „Industrielle Forschung“ angesiedelt sein und eine innovative Produkt- und/oder Verfahrensentwicklung mit wesentlichem Neuheitswert zum Ziel haben. Ein geringes, im Förderungsantrag klar darstellbares technologisches Entwicklungsrisiko ist Voraussetzung.
- Förderbar sind Vorhaben, die aufgrund ihres technischen Anspruchs und des damit verbundenen Risikos ohne Förderung nicht oder nur in beschränktem Umfang durchgeführt würden.
- Zur optimalen Vorbereitung des F&E-Vorhabens sind Marktanalysen in einem Ausmaß von maximal 10.000 Euro förderbar.
- Förderbar sind Vorhaben mit einer Dauer von mindestens vier und maximal zwölf Monaten.
Bei easy2market werden die vielversprechenden Ergebnisse aus dem easy2research-Projekt in den Markt eingeführt. Sollte im Zuge der Markteinführung zusätzliches Know-how notwendig sein, kann im Ausmaß von max. 50 % der förderbaren Kosten ein:e Unternehmensberater:in bzw. ein:e weitere:r externe:r Dienstleister:in hinzugezogen werden.
Förderintensität bezogen auf das Gesamtprojekt:
- maximal 33 % der förderbaren Gesamtkosten (netto)
- Absolute Förderung: maximal 10.000 Euro für die gesamte Laufzeit eines Projektes (Vorhaben mit Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro können nicht gefördert werden)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bei easy2market werden Vorhaben des Markteintritts bzw. der Markteinführung gefördert. Die Programmlinie soll dabei behilflich sein, die Ergebnisse aus easy2research mit entsprechendem (wirtschaftlichem) Potenzial bestmöglich in den Markt einzuführen.
- Voraussetzung für eine easy2market-Förderung bildet folglich ein easy2research-Projekt (eine easy2market-Beantragung kann nicht alleinig erfolgen). Ein eindeutiger Bezug zum easy2research-Projekt muss gewährleistet sein. Eine easy2market-Beantragung ist bis spätestens neun Monate nach Projektende des easy2research-Projekts zu beantragen.
- Sollte bei der Durchführung des easy2market-Projekts externe Hilfe notwendig sein, kann ein:e Unternehmensberater:in bzw. ein:e externe:r Dienstleister:in beauftragt werden (in einem Ausmaß von maximal 50 Prozent der förderbaren Gesamtkosten).
- Förderbar sind Vorhaben mit einer Dauer von maximal zwölf Monaten.
Antragstellung | - easy2research: Definition eines innovativen F&E-Projekts durch ein oö. KMU in Kooperation mit einer Forschungseinrichtung
- easy2market: Definition konkreter Vorhaben für den Markteintritt bzw. die Markteinführung
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Antragsunterlagen | Die Antragsunterlagen und die Richtlinien finden Sie auf der Webpage des Landes Oberösterreich. |
Leitfaden | |
Beilagen | |
Hilfsunterlagen/Vorlagen | |
Förderentscheidung | - Die Förderentscheidung erfolgt durch die Förderstelle, dem Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung.
- Die Förderung ist ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss und gilt als De-minimis Beihilfe, wobei die jeweilige Verordnung der Europäischen Kommission zu berücksichtigen ist.
- Der:die Fördernehmer:in wird durch Business Upper Austria - OÖ Wirtschaftsagentur GmbH während der gesamten Projektlaufzeit betreut.
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Endberichtslegung | - Innerhalb von drei Monaten nach Projektende ist der Endbericht einschließlich der Gesamtabrechnung sowie erforderlicher Beilagen bei der Förderstelle elektronisch einzureichen (wi.post@ooe.gv.at).
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Leitfaden | |
Bericht | |
Beilagen | |
Hintergrund/Vorlagen | |
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